Die Kirchenverwaltung (KV) ist Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten.
Wenngleich die KV und der PGR ihren je eigenen Aufgabenbereich haben, ist im Gesamtinteresse der Pfarrei eine gute Zusammenarbeit beider Gremien unverzichtbar, die auch satzungsgemäß gewährleistet wird.
Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei.
Die Kirchenverwaltung hat die Aufgabe, die Vermögenswerte der Kirchengemeinde sparsam und gewissenhaft zu verwalten.