Institutionelles Schutzkonzept St. Pankratius, Parkstein

03.05.2025

Hier finden Sie das Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Pfarrei St. Pankratius Parkstein. Sie können es unter diesem Link auch downloaden.

Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
2. Risikoanalyse
3. Konsequenzen und Weiterentwicklung
4. Haupt- und ehrenamtliche Helfer und Mitarbeiter
5. Verhaltenskodex
6. Öffentlichkeitsarbeit
7. Qualitätsmanagement
8. Abschluss
9. Anlage: Verhaltenskodex der Kirchengemeinde
10. Anlage: Muster der Erklärung, die ehrenamtliche Mitarbeiter abgeben

1. Allgemeines
Insgesamt leben in der Pfarrei Parkstein 1727 Katholiken sowie etwa 866 weitere Einwohner.
In der Expositur Kirchendemenreuth leben 421 Katholiken sowie etwa 309 weitere Einwohner.
Wir wollen allen Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen einen Ort bieten, an dem eine Begegnung in Würde, Respekt und Wertschätzung stattfindet.
In unserer Pfarrei gibt es mehrere Ministranten- und Jugendgruppen, die von Jugendlichen betreut werden. Zudem betreuen Erwachsene Kinder und Jugendliche bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung und bei Proben für Krippenspiel und Auftritten des Kinderchors.
Ziel ist es, mit den Präventionsmaßnahmen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen jede Form von Gewalt und Missbrauch von den Schutzbefohlenen fernzuhalten. Ferner wollen wir sie mit diesem Konzept stärken, damit sie sich wehren können und auch wissen, welche Möglichkeiten ihnen offenstehen, falls sie sich jemals an jemanden vertrauensvoll wenden müssen. Aus diesem Grund wurde dieses Schutzkonzept erarbeitet.
Bei Fragen und Anregungen und insbesondere bei Beschwerden stehen wir gerne zur Verfügung.
Das iSK wurde in Auftrag gegeben von Pater Dr. James Mudakodil, Seelsorger der Pfarrei Parkstein mit der Expositur Kirchendemenreuth.


2. Risikoanalyse
Die Vertreter der kirchlichen Kinder- und Jugendgruppen erhielten im Vorfeld den Auftrag, sich innerhalb ihrer Gruppen mit einigen Fragen auseinanderzusetzen und die Ergebnisse schriftlich zu dokumentieren.
Die Gruppen pflegen eine offene Kommunikationskultur, welche die Teilnehmer einladen soll, kritische Rückmeldung offen anzusprechen bzw. sich partizipativ an der Gestaltung zu beteiligen.
Allerdings halten wir es für möglich, dass eine Person, die ein Problem mit sich herumträgt, es nicht anbringt und sich nicht beschwert, weil sie vermutet, dass sich eh nichts ändern wird und sie nicht ernstgenommen wird.


3. Konsequenzen und Weiterentwicklung
Mit der Erstellung des iSK fand eine Überprüfung und Aktualisierung der Kommunikations-, Melde- und Verfahrenswege statt. Diese wurden im Arbeitskreis schriftlich ausgearbeitet und niedergeschrieben und allen Beteiligten transparent mitgeteilt. Wir wollen, dass die Kinder und Jugendlichen in unserer Gemeinde wissen und früh lernen, dass ihre Anliegen in der Pfarrgemeinde ernst genommen werden und bei uns Gehör finden.
Auf diese Weise möchten wir eine vertrauensvolle Basis schaffen, die es ermöglicht, Sorgen und Probleme anzusprechen. Es wurde deshalb ein Beschwerdeweg eingerichtet, die Rückmeldungen erleichtern sollen. Sie erfolgen je nach (Alters-) Gruppe auf eine unterschiedliche Art. Diese müssen auch anonym möglich sein.
Das persönliche Gespräch kann ein Weg sein, um Beschwerden anzusprechen und aus dem Weg zu räumen.
Eine weitere Möglichkeit bietet der Kummerkasten in der Pfarrkirche St. Pankratius Parkstein am Aufgang zur Empore, insbesondere auch für anonyme Beschwerden. Eingehende Beschwerden werden an unser Präventionsteam – Frau Elisabeth Hammer-Butzkamm und Frau Andrea Rast – weitergeleitet.
Auch die E-Mail-Adresse am Ende unseres iSK kann zur Kontaktaufnahme mit dem Team in Anspruch genommen werden. Ein Beschwerdeführer bekommt innerhalb 14 Tagen eine Antwort vom Präventionsteam.
Der Kindergarten hat ein eigenes Beschwerdemanagement und ein eigenes Schutzkonzept.
Wir möchten unsere Kinder und Jugendlichen der Pfarrei in ihrer Persönlichkeit bestärken.
Sollte ein Kind oder ein Jugendlicher mit schwereren Problemen und Sorgen zu (sexualisierter) Gewalt zu uns kommen, so halten sich unsere Mitarbeiter gemäß der Interventionsschritte im Bistum Regensburg an vorgeschriebene Vorgehenswege.

4. Verhaltenskodex
Einer der wichtigsten Punkte des iSK ist der Verhaltenskodex für einzelne Gruppierungen, die zu Kindern und Jugendlichen Kontakt haben. Dabei gehört es zu den Vorgaben der Präventionsordnung der Diözese Regensburg Verhaltensgrundsätze für die folgenden Bereiche zu erstellen: Gespräche, Beziehung, körperlicher Kontakt, Interaktion, Kommunikation, Veranstaltungen und Reisen, Aufenthalt in Schlaf- und Sanitärräumen, Wahrung der Intimsphäre, Gestaltung pädagogischer Programme / Disziplinierungsmaßnahmen, pädagogisches Arbeitsmaterial, Jugendschutzgesetz und sonstiges Verhalten.
Wir haben für unsere Pfarrgemeinde einen Verhaltenskodex erstellt. Er soll den Mitarbeitern unserer Pfarrei als Leitplanke dienen, das Zusammensein mit Kindern und Jugendlichen sicher und gut zu gestalten.
Oft gibt oder gab es Unsicherheiten, wie viel Nähe und Distanz für Kinder und Jugendliche gut und angemessen ist. Der Kodex hilft, sich bei diesen Fragen nicht nur auf das eigene Bauchgefühl oder auf eine Gruppentradition verlassen zu müssen. Außerdem schützt er beide Seiten vor Übergriffen und / oder Anschuldigungen.
Der Verhaltenskodex ist im Anhang unter Ziffer 9 beigefügt.

5. Haupt- und ehrenamtliche Helfer und Mitarbeiter
In unserer Pfarrei arbeiten Ehrenamtliche und Hauptamtliche mit Kindern und Jugendlichen zusammen. Wir sind uns der hohen Verantwortung gegenüber den Schutzbefohlenen unserer Pfarrei bewusst und halten folgende ernsthafte Vorbereitung einer haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeit für notwendig.
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter erkennen in einer „Verpflichtungserklärung“ unseren Verhaltenskodex unterschriftlich an. Der Kodex macht deutlich, wie wir in unserer Pfarrei mit Kindern und Jugendlichen umgehen.
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter geben zudem eine „Selbstauskunftserklärung“ wegen ggf. rechtskräftiger Verurteilungen bzw. laufender Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten ab.
Schließlich legen sie der Katholischen Jugendstelle Weiden ein erweitertes Führungszeugnis vor, die nach der Sichtung eines unbedenklichen Führungszeugnisses eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt, die der Pfarrei zur dortigen Verwahrung übersandt wird.
Muster der Verpflichtungserklärung und der Selbstauskunftserklärung sind im Anhang unter Ziffer 10 beigefügt.
Zudem können ehrenamtliche Mitarbeiter an den vom Bistum Regensburg und anderen Trägern angebotenen Präventionsschulungen und Jugendgruppenleiterschulungen teilnehmen und sich entsprechend fortbilden.

6. Öffentlichkeitsarbeit
Um den Bereich „Prävention vor sexuellem Missbrauch / Gewalt“ in unserer Pfarrei bekannter zu machen, und um als Ansprechpartner bei Fragen und Sorgen sowie Notfällen zur Verfügung zu stehen, sehen wir in der Gemeinde mehrere Wege:
- unsere Haupt- und Ehrenamtlichen identifizieren sich mit dem Kinder- und Jugendschutz. Sie helfen eine sensible Atmosphäre in den Gruppen und Einrichtungen zu schaffen und sind Multiplikatoren.
- in unregelmäßigen Abständen wird in den Gemeindemedien über das Thema „Prävention vor sexuellem Missbrauch / Gewalt“ informiert und auf Ansprechpartner hingewiesen.
- Flyer mit den möglichen Beschwerdewegen und Anlaufstellen (auch anonyme Anlaufstellen werden genannt) liegen in den Einrichtungen und Kirchen aus.
- das iSK kann im Pfarrbüro eingesehen werden.
- das iSK ist auf der Homepage der Pfarrgemeinde veröffentlicht.

7. Qualitätsmanagement
Das iSK wird allen beteiligten haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern vorgestellt. Bei Neueinstellung bzw. Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit wird vom jeweiligen Verantwortlichen sichergestellt, dass alle in diesem Konzept genannten Unterlagen unterschrieben sind.
Wir überprüfen regelmäßig das Präventionskonzept und den Verhaltenskodex, um Entwicklungen wahrzunehmen und Veränderungen einzuarbeiten. So werden wir z. B. die aktuellen Beschwerdewege prüfen und uns fragen, wie es um ihre Qualität und die tatsächliche Nutzung bestellt ist. Trauen die Kinder, Jugendlichen und / oder Eltern sich über diese Wege zu beschweren?
Zusätzlich wird alle fünf Jahre die Unbedenklichkeitsbescheinigung erneuert.

8. Abschluss
Das iSK wurde am 16.04.2024 von der Kirchenverwaltung Parkstein und am 12.06.2024 von der Kirchenverwaltung Kirchendemenreuth beschlossen und von Pater James als leitender Pfarrer in Kraft gesetzt.
Damit ist das Konzept für alle Mitarbeiter verbindlich. Das Konzept wurde der Stabsstelle Kinder- und Jugendschutz in Regensburg übergeben.
Für Fragen und insbesondere bei Beschwerden wird nochmals ausdrücklich betont, dass das Präventionsteam unserer Pfarrgemeinde gerne zur Verfügung steht:
Frau Elisabeth Hammer-Butzkamm
Frau Andrea Rast
E-Mail-Adresse: vertrauensstelleparkstein@gmx.de
Beschwerden können unter Verwendung dieser E-Mail-Adresse oder selbstverständlich auch anonym oder mit Absender in den in der Kirche St. Pankratius Parkstein am Aufgang der Empore angebrachten Kummerkasten geworfen werden.
Zudem können Beschwerden auch direkt beim Bistum Regensburg vorgebracht werden:
bistum-regensburg.de/bistum/einrichtungen-a-z/beauftragte-fuer-verdachtsfaelle-sexuellen-missbrauchs

9. Anlage: Verhaltenskodex der Kirchengemeinde
Der Verhaltenskodex wird jedem Haupt- und Ehrenamtlichen vorgelegt, der mit unseren Kindern und Jugendlichen zu tun hat. Er soll Orientierung für adäquates Verhalten geben, ein Klima der Achtsamkeit fördern und einen Rahmen bieten, damit Grenzverletzungen vermieden werden.
Der Verhaltenskodex stellt eine gemeinsame Basis des Verständnisses im Umgang mit Kindern und Jugendlichen dar und muss als Voraussetzung für eine Tätigkeit / Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit jedem Mitarbeiter individuell vereinbart werden.
Mit einer Verpflichtungserklärung erkennt der Mitarbeiter an, sich an die nachstehenden Vereinbarungen und Verhaltensregeln zu halten.
Ziel dieser Vereinbarung ist, dass sich in der Gemeinde und bei den Mitarbeitern eine Haltung durchsetzt, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen zum obersten Ziel hat und deren Bedürfnisse und Grenzen respektiert.
Gespräche, Beziehung, körperlicher Kontakt
Jedes Kirchenmitglied trägt durch sein positives Wirken dazu bei, eine gute Gemeinschaft in allen Gruppen zu schaffen und zu erhalten. Jeder soll sich in der Gemeinde wohl und willkommen fühlen. Unsere Gespräche sind immer ehrlich, respektvoll und nicht angreifend formuliert.
• Wenn wir mit Kindern oder Jugendlichen in der Gemeinde arbeiten, geschieht dies in den dafür vorgesehenen Räumen, die für alle zugänglich und nicht abgeschlossen sind.
• Der Wunsch nach Distanz der Kinder und Jugendlichen hat absoluten Vorrang. Wie viel Distanz die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen brauchen, bestimmen diese ganz allein. Jede individuelle Grenzempfindung wird ernst genommen und geachtet.
• Wenn von Kindern und Jugendlichen Nähe gesucht wird (z. B. eine Umarmung zum Abschied), dann muss die Initiative vom Schutzbefohlenen ausgehen, wird von Seiten des Erwachsenen reflektiert und im vertretbaren Rahmen zugelassen.
• Erwachsene pflegen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse.
• Körperkontakte zu den Kindern und Jugendlichen sind nur zur Dauer und zum Zweck von Pflege, erster Hilfe, Trost und auch von pädagogisch und gesellschaftlichen zulässigen Spielen erlaubt.
• Belohnungen und Geschenke an einzelne Kinder und Jugendliche sind nur erlaubt, wenn sie in einem pädagogisch sinnvollen und angemessenen Zusammenhang mit der jeweiligen Aufgabe stehen. Ansonsten ist dies zu unterlassen, damit keine Abhängigkeitsverhältnisse entstehen.
Interaktion, Kommunikation
• In der Gemeinde gehen alle Mitarbeiter altersgerecht und dem Kontext angemessen mit den Kindern und Jugendlichen um.
• Wir achten darauf, wie die Kinder und Jugendlichen untereinander kommunizieren. Je nach Häufigkeit und Intensität der Verwendung von sexualisierter Sprache, von Kraftausdrücken, abwertender Sprache usw. weisen wir sie darauf hin und versuchen, im Rahmen der Möglichkeiten dieses Verhalten zu unterdrücken.
• Kinder und Jugendliche werden in ihren Bedürfnissen unterstützt, auch wenn sie sich verbal noch nicht gut ausdrücken können.

Veranstaltungen, Reisen, Aufenthalt in Schlaf- und Sanitäranlagen
• Auf Veranstaltungen und Reisen sollen Schutzbefohlene von einer ausreichenden Anzahl von Betreuern begleitet werden.
• Wenn an Reisen mit Übernachtungen Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts teilnehmen, dann sollen sie auch männliche und weibliche Betreuer begleiten.
• In Schlaf- und Sanitär- oder vergleichbaren Räumen ist der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit minderjährigen Schutzbefohlenen zu unterlassen.
Intimsphäre
• Die Intimsphäre eines jeden Kindes / Jugendlichen wird gewahrt. Beispielsweise fragen wir Kinder vorher um Erlaubnis, wenn wir ihnen beim Anziehen zum Ministrantendienst, Krippenspiel, Erstkommunionkleidern u.a. helfen wollen.
• Mit den Daten der Kinder und Jugendlichen wird nach Datenschutzregeln umgegangen.
Disziplinierungsmaßnahmen, pädagogische Programme, pädagogisches Arbeitsmaterial
• Jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentziehung im Rahmen von Gruppenveranstaltungen ist bei Gestaltung pädagogischer Programme und bei Disziplinierungsmaßnahmen untersagt. Das geltende Recht ist zu beachten.
• Sogenannte Mutproben sind zu untersagen, auch wenn die ausdrückliche Zustimmung des Schutzbefohlenen vorliegt.
• Wir hören bei Konfliktklärung beiden Seiten zu, ggf. unter Hinzuziehung einer dritten Person. Dabei bleiben wir freundlich, sachlich und sprechen auf Augenhöhe miteinander. Mit Fehlern wird konstruktiv umgegangen.
• Disziplinarmaßnahmen sollten fair, transparent, altersgemäß und dem Verfahren angemessen erfolgen. Grundsätzlich wird eine Gleichbehandlung bei gleichen Verstößen angezielt. Wir weisen im Gespräch mit den Kindern und Jugendlichen auf ein falsches Verhalten hin und sprechen ggf. mit den Eltern.
Jugendschutzgesetz und sonstiges Verhalten
Das geltende Recht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, besonders das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist zu beachten.

Zum Verhalten von Bezugspersonen gilt insbesondere
• Der Konsum von Alkohol, Nikotin oder sonstige Drogen durch bzw. im Beisein von Minderjährigen ist nicht zulässig. Diese dürfen nicht durch Bezugs- oder Begleitpersonen zum Konsum von Alkohol, Nikotin und anderen Drogen animiert oder bei der Beschaffung unterstützt werden.
• Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Minderjährigen, zu denen ein Bezugsverhältnis besteht, ist nur im Rahmen der gültigen Regeln und Geschäftsbedingungen zulässig; dies gilt insbesondere bei der Veröffentlichung von Foto- oder Tonmaterial oder auch mit Texten, die im Zusammenhang mit einer Betreuungsaufgabe entstanden sind.
• Bezugspersonen und sonstige Verantwortliche sind verpflichtet, bei der Nutzung jedweder Medien wie Handy, Kamera, Internetforen durch minderjährige Schutzbefohlene auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpflichtet, gegen jede Form der Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu nehmen.
• Als katholische Kirchengemeinde orientieren wir uns jederzeit am Beispiel Jesu und begegnen unseren Mitmenschen mit Wertschätzung und unterstützen sie in der persönlichen Entwicklung und auf ihrem Glaubensweg.

10. Anlage: Muster der Erklärungen, die ehrenamtliche Mitarbeiter abgeben
Selbstauskunftserklärung:
Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig verurteilt worden bin und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies meinem Dienstvorgesetzten bzw. der Person, die mich zu meiner ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt hat, umgehend mitzuteilen und meine Tätigkeit ruhen zu lassen.
Verpflichtungserklärung:
Das institutionelle Schutzkonzept der Pfarrgemeinde St. Pankratius Parkstein ist mit bekannt, ebenso der Verhaltenskodex, den ich ausdrücklich anerkenne.
Wenn ich grenzverletzendes Verhalten durch mich oder andere wahrnehme, beziehe ich aktiv Stellung, indem ich
° die Situation stoppe oder meine Beobachtung anspreche
° meine Wahrnehmung dazu benenne und auf Verhaltensregeln hinweise
° um Entschuldigung bitte oder zu einer solchen Entschuldigung anleite
° mein Verhalten ändere oder eine Bitte zur Verhaltensänderung formuliere
Bei Übergriffen (mehrmaliges grenzverletzendes Verhalten mit vermuteter Absicht) werde ich, nachdem ich dies wahrgenommen habe
° die Situation stoppen, meine Beobachtung und die Wiederholung des Verhaltens ansprechen
° des weiteren werde ich meine Wahrnehmung dazu benennen und eine Verhaltensänderung einfordern
° danach werde ich den Sachverhalt protokollieren und das weitere Vorgehen mit einem Kollegen und dem verantwortlichen ehren- oder hauptamtlichen Mitarbeiter besprechen
Wenn in unserer Gemeinde ein grenzverletzendes Verhalten in größerem Maß, übergriffiges Verhalten oder Missbrauch wahrgenommen wird, müssen im Sinne einer Gefährdungsprognose folgende Schritte eingehalten werden
° Ich nehme meine Wahrnehmung ernst, handle ruhig und konfrontiere den Täter nicht mit meiner Vermutung. Ich werde das Kind / den Jugendlichen beobachten und ggf. ermutigen und bestärken, darüber zu sprechen. Ich stelle keine Ermittlungen an und führe keine Befragungen durch. Ich verspreche dem Kind/Jugendlichen nicht, dass ich über alles schweigen werde, denn vielleicht kann ich das nicht halten.
° Danach werde ich um kollegialen Rat bzgl. meiner eigenen Wahrnehmung bitten und das Beobachtete und Besprochene protokollieren.
° Wenn ich die Situation weiterhin als gefährlich einschätze, werde ich eine §8a Kinderschutzfachkraft oder eine Präventionsfachkraft um Rat bitten.